Hot Stone-Massage wirkt auf das vegetative Nerven System: Wirkt gleichermaßen beruhigend, ausgleichend, anregend wie auch aktivierend. Der Einsatz heißer Basaltsteine harmonisiert Körper und Geist und löst Spannungszustände.
Vital-Massage: Ich beginne mit einer heißen Rolle, die sie schnell zur Entspannung beiträgt. Dann werden kräftig Bein- und Rückenmuskulatur massiert. Dies geschieht z.B. mit ätherischem Zwirbelkiefernöl, welches reinigend, aufbauend und stärkend wirkt, sowie mit einem holzig-balsamischen Duft Ihre Sinne verwöhnt.
Anti-Stress-Massage: Wird an Rücken, Schulter, Nacken und Kopf mit Rosmarinöl ausgeführt. Sie wirkt belebend, stärkt die Durchblutung und lockert die Muskulatur.
Medizinische Massage: Individuell entsprechend des diagnostischen Befundes angepasst. Diese kann auf Rezept vom Arzt, bei Privatrezepten oder für Selbstzahler angeboten werden.
Lymphdrainage: Individuell entsprechend des diagnostischen Befundes angepasst. Diese kann auf Rezept vom Arzt, bei Privatrezepten oder für Selbstzahler angeboten werden.
Sport-Massage: Besonders geeignet für Sportler, ob privat oder in Vereinen. Hier wird mit schnellen Massagegriffen die Effektivität des Trainings erhöht und die Leistungsfähigkeit nochmals gesteigert. Diese Massage stärkt die Durchblutung, lockert die Muskulatur, stärkt das Wohlbefinden und führt zu weniger Verletzungen.
Büro-Massage: Besonders geeignet für Firmen die ihre Mitarbeiter nochmals motivieren wollen, was ebenso zu einer Leistungssteigerung auf Grund besseren Wohlbefindens beiträgt und zu weniger Krankmeldungen führt.
Die Massage findet auf einem speziellen entwickelten Massagestuhl statt. Sie sitzen bequem mit Kleidern auf dem Stuhl, werden mit Massagegriffen und speziellen Druckpunkten massiert und so mobilisiert und gedehnt.
Gesundheitsvorsorge für Mitarbeiter (bis 500 Euro pro Mitarbeiter im
Jahr steuerlich absetzbar) nachzulesen im Bundesministerium für
Gesundheit.
Entschließt sich das Unternehmen, sich an den
anfallenden Kosten zu beteiligen, erhält es in der Rechnung eine genaue
Auflistung aller behandelten Mitarbeiter und dem Firmenanteil zur
Abrechnung gemäß § 3 Nr. 34 EStG, § 20, § 20a SGB V, Jahressteuergesetz
2009; BGBl I 2008, 2794 zur Einreichung beim Finanzamt.
Infos beim Gesundheitsministerium (hier klicken)